Barrierefreiheitserklärung
Stand: 28.05.25
Die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH ist bemüht, die Webseite www.os-kalender.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2019/882 sowie –
für öffentliche Stellen – die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit der BITV 2.0 vereinbar.
Die nachfolgend genannten Inhalte entsprechen derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit. Wir arbeiten fortlaufend daran, bestehende Barrieren abzubauen.
Diese Erklärung wurde am 28. Mai 2025 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung mit Unterstützung gängiger Prüfwerkzeuge (z.B. WAVE, Axe, Lighthouse) sowie einer BITV-Selbstbewertung, gemäß EN 301 549.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte oder Funktionen sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
- Nicht alle Bilder haben einen alternativen Text, der von Screenreadern genutzt werden kann.
- Je nach Kontrastwert des Bildes lassen sich die Copyright-Angaben auf den Bildern nicht ausreichend erkennen.
- Nicht alle Bedienelemente haben einen alternativen Text, der von Screenreadern genutzt werden kann.
- Nicht alle Grafiken und Objekte haben einen alternativen Text, der von Screenreadern genutzt werden kann.
- Die aktuelle Position des Fokus ist nicht bei allen Bedienelementen ausreichend deutlich.
- Die sichtbare Beschriftung ist nicht Teil des sichtbaren Namens.
- Bei fehlerhafter Eingabe in Formularen gibt die Fehlermeldung gibt keinen Aufschluss darüber, welche Eingabe den Fehler erzeugt hat.
- Bei fehlerhafter Eingabe in Formularen gibt die Fehlermeldung keinen Hinweis darauf, wie der Fehler zu korrigieren ist.
- Aufgrund von benutzerdefinierten Farbeinstellungen wird Fließtext nicht vergrößert dargestellt.